Herzlich Willkommen bei Ihren Hausärzt:innen in Bad Mergentheim!
GKV-Spargesetz - wir haben alles versucht - vergeblich! Wie geht es weiter?
In den Wochen ab Anfang Juni 2026 haben wir in unserer Praxis auf ein Gesetz aufmerksam gemacht, das die hausärztliche Versorgung in der Fläche langfristig schwächt. Wir haben Wartezimmerstühle gesperrt, Sie informiert, und viele von Ihnen haben sich sogar selbst an Bundesgesundheitsministerin Nina Warken gewandt. Dafür danken wir Ihnen von Herzen.
Es hat nicht gereicht. Der Bundestag hat das GKV-Spargesetz am 10. Juli 2026 beschlossen. Was das konkret für Ihre Versorgung, für unsere Praxis und für die Frage bedeutet, wer in zehn Jahren noch Ihr Hausarzt sein kann – das lesen Sie im folgenden Artikel.
Mit angezogener Handbremse
in den Überholvorgang
Trotz massiver Warnungen aus der Ärzteschaft und breitem Protest haben Bundestag und Bundesregierung entschieden: Das GKV-Spargesetz ist beschlossen. Was das jetzt konkret für Sie und die Versorgung in unserer Region bedeutet.
Dr. med. Carsten Köber · Juli 2026
01 Was wir von Anfang an gesagt haben – und was nun eingetreten ist
Seit Frühjahr 2026 haben wir Sie in dieser Praxis auf ein Gesetz aufmerksam gemacht, das die hausärztliche Versorgung strukturell schwächt: das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Wir haben nicht geschwiegen, sondern informiert, diskutiert und gemeinsam mit Tausenden anderen Hausarztpraxen in Baden-Württemberg protestiert – mit gesperrten Wartezimmerstühlen, Briefen an Abgeordnete und dem direkten Gespräch mit Ihnen.
Die Sorge um die GKV-Finanzen war und ist berechtigt: Knapp 10 Milliarden Euro Defizit im Jahr 2024, eine Deckungslücke, die ohne Korrekturen weiter wächst. Als Hausärzte haben wir das nie bestritten. Eine eigens eingesetzte FinanzKommission Gesundheit hat sachkundige Empfehlungen erarbeitet – darunter die kritische Überprüfung medizinisch nicht ausreichend belegter Leistungen wie das anlasslose Hautkrebsscreening gesunder Menschen. Das ist eine sinnvolle Debatte, die wir mitgetragen haben.
02 Was jetzt gilt – einfach erklärt
Das Gesetz enthält zwei Eingriffe in die HZV, die in ihrer Kombination besonders gravierend wirken:
- Vergütungsdeckel (§ 71 SGB V): Die Einnahmen aus HZV-Verträgen werden an die allgemeine Lohnentwicklung gedeckelt – für die Jahre 2027 bis 2029 sogar um jeweils einen Prozentpunkt darunter. Steigen Kosten und Bedarf in der Praxis schneller, bleibt die Vergütung trotzdem begrenzt.
- Wachstumsstrafe – Fixkostendegression (§ 73b Abs. 5 SGB V neu): Schreibt eine Praxis mehr Patienten in die HZV ein als im Vorjahresquartal, werden diese Mehrleistungen mit einem finanziellen Abschlag vergütet. Je mehr neue Patienten koordiniert betreut werden, desto weniger gibt es pro Patient.
„Wer gut versorgt, wird bestraft. Wer mehr Patientinnen und Patienten koordiniert betreut, bekommt weniger Geld."
– Hausärztinnen- und Hausärzteverband Baden-Württemberg, April 2026
Dieser Mechanismus ist aus dem früheren Regelleistungsvolumen bekannt – er zwang Ärzte, gegen Ende des Quartals keine neuen Patienten mehr anzunehmen. Er kehrt nun zurück, diesmal in das System, das bisher bewusst davon ausgenommen war.
03 Was das konkret für Sie bedeutet
Die HZV ist seit 2008 das Rückgrat der Primärversorgung in Baden-Württemberg – wissenschaftlich begleitet, freiwillig getragen von über 3,3 Millionen Versicherten allein in Baden-Württemberg. Sie spart dem System nachweislich 169 Euro pro Versichertem und Jahr gegenüber dem herkömmlichen KV-System – durch weniger Krankenhausaufenthalte, gezieltere Medikation und koordinierte Versorgung. Die HZV ist kein Kostentreiber. Sie ist Teil der Lösung.
Was bedeutet das jetzt für Sie als Patient oder Patientin?
- Ihre bestehende HZV-Einschreibung bleibt: Wer bereits in der HZV eingeschrieben ist, ist zunächst nicht direkt betroffen. Das System läuft weiter.
- Neue Einschreibungen werden für Praxen unattraktiver: Wachstum wird wirtschaftlich bestraft. Praxen, die mehr Patienten aufnehmen wollen, tragen höhere Kosten – aber erhalten weniger Honorar pro Patient. Das bremst jeden Ausbau.
- Investitionen in Personal und Digitalisierung werden riskanter: Wer heute in qualifiziertes Team-Personal, digitale Ausstattung oder moderne Praxisstrukturen investiert, kann die Refinanzierung nicht mehr sicher kalkulieren.
- Praxisübergaben werden schwieriger: Praxen mit hoher HZV-Quote sind für Nachfolger schwerer zu bewerten und zu finanzieren – das verschärft den Hausärztemangel weiter. In Baden-Württemberg stehen bereits heute rund 1.000 Hausarztsitze ohne Nachfolger.
04 Das Zukunftsmodell wird ausgebremst – bevor es richtig beginnt
Es gab echten Aufbruch: Die Landarztquote, neue Weiterbildungsverbünde und ein innovatives Versorgungsmodell, das sogar in Koalitionsverträgen als Leuchtturm gilt – HÄPPI (Hausärztliches Primärversorgungszentrum – Patientenversorgung Interprofessionell) – hatten dazu geführt, dass immer mehr junge Ärztinnen und Ärzte den Weg in die Niederlassung gewählt haben.
HÄPPI bedeutet: mehr Personal, mehr Verantwortung, mehr Investition. Das lohnt sich wirtschaftlich nur, wenn mehr Patienten auch mehr Einnahmen bedeuten. Genau das ist jetzt nicht mehr gewährleistet.
Kein junger Arzt und keine junge Ärztin wird sich in eine Teampraxis investieren, wenn wachsende Patientenzahlen mit schrumpfenden Honoraren bestraft werden. Das Zukunftsmodell, das die Versorgungslücke schließen soll, wird strukturell ausgebremst – obwohl es im Koalitionsvertrag steht.
„Es geht hier nicht um unsere Einkommen. Es geht um die Frage, ob in zehn Jahren noch jemand Ihre Hausärztin oder Ihr Hausarzt sein kann."
05 Was jetzt passiert – und was bleibt
Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband Baden-Württemberg hat nach dem Beschluss klar formuliert: „Es hat heute nicht gereicht, um diese Entscheidung zu verhindern. Aber es war richtig." Der Kampf für eine bessere Versorgungsstruktur geht weiter – in den Verhandlungen über die Umsetzung, im politischen Druck und in der täglichen Praxisarbeit.
Sprechen Sie uns an. Fragen Sie nach. Wir nehmen uns die Zeit – weil das, worum es hier geht, Ihre Gesundheitsversorgung von morgen ist.
Die Entscheidung ist gefallen – aber das Gespräch geht weiter
Das Gesetz ist beschlossen. Aber Gesetze können geändert werden – und politischer Druck wirkt. Wenn Sie möchten, können Sie über die Kampagnenseite des Hausärzteverbands Ihre Stimme einbringen und Ihrer Abgeordneten Nina Warken mitteilen, was Sie von dieser Entscheidung halten.
Ihre Meinung einbringen →Ein herzliches Dankeschön an alle Patientinnen und Patienten, die in den vergangenen Wochen mitgemacht haben – durch Briefe, Nachrichten und das Gespräch in unserer Praxis. Das war gelebte Demokratie. Und das bleibt es.
- Montag: 7:30 - 13:00 und 15:00 bis 18:00
- Dienstag: 7:30 - 13:00 und 15:00 bis 19:00
- Mittwoch: 7:30 - 12:00 - nachmittags geschlossen!
- Donnerstag: 7:30 - 13:00 und 15:00 bis 19:00
- Freitag: 7:30 - 12:00 und 14:00 bis 17:00
Unsere Sprechstundenzeiten
Zu den aufgeführten Zeiten stehen wir Ihnen und Ihrer Gesundheit zu Diensten. Bitte vereinbaren Sie stets telefonisch oder persönlich einen Termin, um Wartezeiten möglichst kurz zu halten.
Wir sind für Sie da!
Dr. Carsten Köber
Dr. Thorsten Zahn
Dr. Ulrike Knödler
Dipl. Biol. Sonja Kreißl-Kemmer
Fachärzt:innen für Allgemeinmedizin
Unterer Graben 5
97980 Bad Mergentheim
Telefon 07931 – 96 49 60
Telefax 07931 – 96 49 6 99
praxis@arztihresvertrauens.de

Danke für Nichts, Frau Warken!
Mit angezogener Handbremse in den Überholvorgang – Facharztzentrum Allgemeinmedizin ⚠ GKV-Spargesetz beschlossen – 10. Juli 2026 Der Bundestag hat das Gesetz in dritter Lesung verabschiedet. Ihre Gesundheitsversorgung Mit angezogener Handbremsein

Abrechnung – Praxis am 30.6.2026 nur vormittags geöffnet!
Zwangspause – die Bürokratie ruft! Die Abrechnungsmodalitäten werden bei unterschiedlichsten Hausarztverträgen und parallelem (alten) KV-System leider nicht einfacher. Entsprechend bleibt unsere Praxis zur Bewältigung des Quartalsabschlusses am Dienstag, den 30.6.2026

Brückentag nach Fronleichnam – Praxis am 5.6. geschlossen!
Die Taktung in der hausärztlichen Versorgung nimmt leider nicht ab – entsprechend wollen wir unserem Team eine Chance zum Durchschnaufen geben! Deshalb bleibt unsere Praxis am 5.6.2026 (Brückentag nach Fronleichnam)

Zwangspause – unsere Technik braucht Pflege. Praxis am 19.5.26 geschlossen!
Software und Hardware benötigt gut geschulte Mitarbeiter:innen! Wir beschäftigen uns einen Tag lang mit der Schulung und Hardware. Dafür bleibt unsere unsere Praxis am Dienstag, den 19.5.2026 ganztägig geschlossen. In dringenden

Brückentag nach Himmelfahrt – Praxis am 15.5.2026 geschlossen!
Die Taktung in der hausärztlichen Versorgung nimmt leider nicht ab – entsprechend wollen wir unserem Team eine Chance zum Durchschnaufen geben! Deshalb bleibt unsere Praxis am 15.5.2026 (Brückentag nach Christi

Mit angezogener Handbremse in den Überholvorgang
Mit angezogener Handbremse in den Überholvorgang – Facharztzentrum Allgemeinmedizin Ihre Gesundheitsversorgung Mit angezogener Handbremsein den Überholvorgang Die Bundesregierung will die hausärztliche Versorgung stärken – und plant gleichzeitig ein Gesetz, das
